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Brutto-Netto-Rechner für Gehalt und Verhandlung

Vom Bruttogehalt bleibt nach Steuern und Sozialabgaben oft deutlich weniger als erwartet. Der Rechner schätzt das Netto, trennt Steuern von Beiträgen und zeigt die Abzugsquote, mit der sich Angebote realistisch vergleichen lassen.

Rechner

Brutto-Netto-Rechner

Was bleibt vom Bruttogehalt nach Steuern und Sozialabgaben?

Steuerklasse
Kirchensteuer
Kinderlos über 23

Komma oder Punkt sind beide möglich. Die Rechnung läuft direkt im Browser, es werden keine Eingaben übertragen.

Ergebnis

2.731,7 €

Geschätztes Nettogehalt pro Monat bei 4.200 € brutto

4.200 − 888,3 Sozialabgaben − 580 Steuern = 2.731,7 €

Lohnsteuer im Monat
580 €
Soli und Kirchensteuer
0 €
Kranken- und Pflegeversicherung
443,1 €
Renten- und Arbeitslosenversicherung
445,2 €
Abzüge insgesamt
1.468,3 € (34,96 %)
Netto im Jahr
32.780,4 €

So arbeitet der Rechner

Zuerst werden die Sozialabgaben ermittelt: Krankenversicherung mit 7,3 Prozent plus halbem Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung mit 1,8 Prozent und einem Zuschlag für Kinderlose, Rentenversicherung mit 9,3 Prozent und Arbeitslosenversicherung mit 1,3 Prozent. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen steigen die Beiträge nicht weiter.

Für die Lohnsteuer wird ein vereinfachtes zu versteuerndes Einkommen gebildet: Bruttogehalt abzüglich Vorsorgeaufwand, Werbungskostenpauschale und Sonderausgabenpauschale. Darauf läuft der Einkommensteuertarif, bei Steuerklasse III im Splittingverfahren.

Das Ergebnis ist eine belastbare Schätzung, keine Lohnabrechnung. Kinderfreibeträge, Freibeträge aus der Steuerkarte, geldwerte Vorteile, betriebliche Altersvorsorge und Einmalzahlungen verschieben das Netto und lassen sich nur individuell abbilden.

Die wichtigsten Kennzahlen

Nettogehalt
Auszahlung nach Steuern und Beiträgen. Die einzige Zahl, die auf dem Konto ankommt.
Abzugsquote
Anteil der Abzüge am Brutto. Bei mittleren Einkommen liegt sie meist zwischen 35 und 42 Prozent.
Sozialabgaben
Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Lohnsteuer
Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Die Jahressteuer entscheidet sich erst in der Erklärung.
Beitragsbemessungsgrenze
Obergrenze für Beiträge. Darüber steigt das Netto bei jeder Erhöhung überproportional.

Formeln im Überblick

RechenwegFormel
Krankenversicherungmin(Brutto; BBG) × (7,3 % + Zusatz ÷ 2)
Pflegeversicherungmin(Brutto; BBG) × (1,8 % + Zuschlag Kinderlose)
Rentenversicherungmin(Brutto; BBG) × 9,3 %
Arbeitslosenversicherungmin(Brutto; BBG) × 1,3 %
SteuerbasisBrutto − Vorsorgeaufwand − Pauschalen
NettoBrutto − Sozialabgaben − Steuern

Fälle aus dem Betrieb

Gehaltsangebot vergleichen

Zwischen 4.200 und 4.500 Euro brutto liegen netto rund 170 Euro. Der Grenzsteuersatz frisst den größeren Teil der Differenz.

Steuerklasse wechseln

Bei stark unterschiedlichen Einkommen bringt die Kombination III und V mehr monatliche Liquidität, die Jahressteuer bleibt gleich.

Kinderlos über 23

Der Zuschlag in der Pflegeversicherung kostet bei 4.200 Euro brutto rund 25 Euro im Monat.

Sprung über die Grenze

Oberhalb der Bemessungsgrenzen wirken nur noch Steuern, die Abzugsquote sinkt mit jedem weiteren Euro.

Häufige Fragen

Warum weicht meine Abrechnung ab?

Freibeträge, Kinderfreibeträge, Zusatzbeiträge der Kasse, Sachbezüge und betriebliche Altersvorsorge sind individuell und hier nicht abgebildet.

Ist Steuerklasse III immer günstiger?

Monatlich ja, über das Jahr nicht. Die gemeinsame Steuer richtet sich nach dem Splittingtarif, die Klassen verteilen nur die Vorauszahlung.

Was kostet die Stelle den Arbeitgeber?

Deutlich mehr als das Brutto. Die Vollkosten samt Arbeitgeberanteilen zeigt der Arbeitgeberkosten-Rechner.

Gilt der Rechner für Selbstständige?

Nein. Dort fallen keine Arbeitnehmeranteile an; Kranken- und Altersvorsorge werden vollständig selbst getragen.