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Bei 55.000 Euro zu versteuerndem Einkommen liegt die Steuer bei rund 12.500 Euro, der Grenzsteuersatz bei 36 Prozent.
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Samstag, 24. Oktober 2026
Der Rechner wendet den Einkommensteuertarif auf ein zu versteuerndes Einkommen an und weist Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Durchschnittssatz und Grenzsteuersatz getrennt aus. Damit wird sichtbar, was eine zusätzliche Einnahme tatsächlich kostet.
Rechner
Wie viel Einkommensteuer fällt auf ein zu versteuerndes Einkommen an?
Komma oder Punkt sind beide möglich. Die Rechnung läuft direkt im Browser, es werden keine Eingaben übertragen.
Ergebnis
12.528 €
Gesamtbelastung auf ein zu versteuerndes Einkommen von 55.000 €
12.528 Einkommensteuer + 0 Soli + 0 Kirchensteuer = 12.528 €
Der Tarif ist in Zonen aufgebaut: Bis zum Grundfreibetrag fällt keine Steuer an, darüber steigt der Satz in zwei Progressionszonen, ab der oberen Grenze gelten 42 und schließlich 45 Prozent. Innerhalb der Progressionszonen wird die Steuer über quadratische Formeln bestimmt, nicht über einen festen Prozentsatz.
Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttogehalt. Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwand, Kinderfreibeträge und Verluste sind darin schon abgezogen. Wer das Brutto einträgt, erhält eine zu hohe Steuer.
Der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent greift erst oberhalb einer Freigrenze und läuft in einer Milderungszone allmählich hoch. Die Kirchensteuer beträgt je Bundesland 8 oder 9 Prozent der Einkommensteuer und ist keine eigene Steuer auf das Einkommen.
| Rechenweg | Formel |
|---|---|
| Zone 1 | bis Grundfreibetrag: Steuer = 0 |
| Zone 2 | (932,3 × y + 1.400) × y, y = (zvE − 12.348) ÷ 10.000 |
| Zone 3 | (176,64 × z + 2.397) × z + 1.034,87 |
| Zone 4 | 0,42 × zvE − 10.602,13 |
| Zone 5 | 0,45 × zvE − 18.936,88 |
| Splittingtarif | Steuer = 2 × Tarif(zvE ÷ 2) |
Bei 55.000 Euro zu versteuerndem Einkommen liegt die Steuer bei rund 12.500 Euro, der Grenzsteuersatz bei 36 Prozent.
Dasselbe Einkommen im Splittingtarif kostet gut 3.000 Euro weniger. Der Vorteil sinkt, wenn beide ähnlich verdienen.
Ein Projekt über 5.000 Euro bleibt nach Steuern bei 36 Prozent Grenzbelastung mit rund 3.200 Euro übrig.
Oberhalb von 68.480 Euro wirken 42 Prozent. Jede weitere Abzugsposition entlastet mit genau diesem Satz.
Nein. Der Rechner nutzt den Grundtarif und ersetzt keine Steuerberatung oder den Steuerbescheid.
Aus dem letzten Steuerbescheid oder näherungsweise aus dem Brutto abzüglich Vorsorgeaufwand und Pauschalen – dafür taugt der Brutto-Netto-Rechner.
Weil Soli und Kirchensteuer auf die Steuer aufschlagen und die Progression im Bereich um 20.000 Euro besonders steil verläuft.
Der Tarif ist derselbe. Beiträge zur Kranken- und Altersvorsorge müssen aber selbst als Abzug berücksichtigt werden.