BRANDMAGAZIN

Einkommensteuerrechner mit Grund- und Splittingtarif

Der Rechner wendet den Einkommensteuertarif auf ein zu versteuerndes Einkommen an und weist Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Durchschnittssatz und Grenzsteuersatz getrennt aus. Damit wird sichtbar, was eine zusätzliche Einnahme tatsächlich kostet.

Rechner

Einkommensteuerrechner

Wie viel Einkommensteuer fällt auf ein zu versteuerndes Einkommen an?

Tarif
Kirchensteuer

Komma oder Punkt sind beide möglich. Die Rechnung läuft direkt im Browser, es werden keine Eingaben übertragen.

Ergebnis

12.528 €

Gesamtbelastung auf ein zu versteuerndes Einkommen von 55.000 €

12.528 Einkommensteuer + 0 Soli + 0 Kirchensteuer = 12.528 €

Einkommensteuer
12.528 €
Solidaritätszuschlag
0 €
Kirchensteuer
0 €
Durchschnittssatz
22,78 %
Grenzsteuersatz
38 %
Einkommen nach Steuern
42.472 €

So arbeitet der Rechner

Der Tarif ist in Zonen aufgebaut: Bis zum Grundfreibetrag fällt keine Steuer an, darüber steigt der Satz in zwei Progressionszonen, ab der oberen Grenze gelten 42 und schließlich 45 Prozent. Innerhalb der Progressionszonen wird die Steuer über quadratische Formeln bestimmt, nicht über einen festen Prozentsatz.

Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttogehalt. Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwand, Kinderfreibeträge und Verluste sind darin schon abgezogen. Wer das Brutto einträgt, erhält eine zu hohe Steuer.

Der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent greift erst oberhalb einer Freigrenze und läuft in einer Milderungszone allmählich hoch. Die Kirchensteuer beträgt je Bundesland 8 oder 9 Prozent der Einkommensteuer und ist keine eigene Steuer auf das Einkommen.

Die wichtigsten Kennzahlen

Einkommensteuer
Die tarifliche Steuer auf das zu versteuernde Einkommen, vor Zuschlägen.
Durchschnittssatz
Steuer geteilt durch Einkommen. Er liegt immer deutlich unter dem Grenzsteuersatz.
Grenzsteuersatz
Belastung des nächsten verdienten Euro. Die entscheidende Größe für Gehaltsverhandlungen und Zusatzaufträge.
Solidaritätszuschlag
5,5 Prozent der Steuer, aber nur oberhalb der Freigrenze und mit Milderungszone.
Splittingvorteil
Der Unterschied zwischen Grund- und Splittingtarif. Er wächst mit dem Einkommensunterschied der Partner.

Formeln im Überblick

RechenwegFormel
Zone 1bis Grundfreibetrag: Steuer = 0
Zone 2(932,3 × y + 1.400) × y, y = (zvE − 12.348) ÷ 10.000
Zone 3(176,64 × z + 2.397) × z + 1.034,87
Zone 40,42 × zvE − 10.602,13
Zone 50,45 × zvE − 18.936,88
SplittingtarifSteuer = 2 × Tarif(zvE ÷ 2)

Fälle aus dem Betrieb

Angestellte Fachkraft

Bei 55.000 Euro zu versteuerndem Einkommen liegt die Steuer bei rund 12.500 Euro, der Grenzsteuersatz bei 36 Prozent.

Ehepaar mit einem Verdienst

Dasselbe Einkommen im Splittingtarif kostet gut 3.000 Euro weniger. Der Vorteil sinkt, wenn beide ähnlich verdienen.

Zusatzauftrag prüfen

Ein Projekt über 5.000 Euro bleibt nach Steuern bei 36 Prozent Grenzbelastung mit rund 3.200 Euro übrig.

Spitzensatz erreicht

Oberhalb von 68.480 Euro wirken 42 Prozent. Jede weitere Abzugsposition entlastet mit genau diesem Satz.

Häufige Fragen

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Der Rechner nutzt den Grundtarif und ersetzt keine Steuerberatung oder den Steuerbescheid.

Wo bekomme ich das zu versteuernde Einkommen?

Aus dem letzten Steuerbescheid oder näherungsweise aus dem Brutto abzüglich Vorsorgeaufwand und Pauschalen – dafür taugt der Brutto-Netto-Rechner.

Warum ist der Grenzsteuersatz höher als erwartet?

Weil Soli und Kirchensteuer auf die Steuer aufschlagen und die Progression im Bereich um 20.000 Euro besonders steil verläuft.

Gilt der Rechner für Selbstständige?

Der Tarif ist derselbe. Beiträge zur Kranken- und Altersvorsorge müssen aber selbst als Abzug berücksichtigt werden.