Einzelunternehmen
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag eine Basis von 95.500 Euro, einen Messbetrag von 3.342,50 Euro und bei Hebesatz 400 Prozent 13.370 Euro Steuer.
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Dienstag, 22. September 2026
Die Gewerbesteuer ist die einzige Unternehmenssteuer, deren Höhe die Gemeinde bestimmt. Zwischen zwei Standorten liegen dadurch schnell mehrere Tausend Euro im Jahr – der Rechner macht die Differenz sichtbar.
Rechner
Wie hoch ist die Gewerbesteuer am Standort?
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Ergebnis
13.370 €
Gewerbesteuer bei 120.000 € Gewerbeertrag und Hebesatz 400 Prozent
(95.500 × 3,5 ÷ 100) × 400 ÷ 100 = 13.370 €
Grundlage ist der Gewerbeertrag, also der Gewinn nach Hinzurechnungen und Kürzungen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen einen Freibetrag von 24.500 Euro ab, Kapitalgesellschaften nicht. Der verbleibende Betrag wird auf volle 100 Euro abgerundet.
Auf diese Bemessungsgrundlage wird die Steuermesszahl von 3,5 Prozent angewendet. Das Ergebnis ist der Steuermessbetrag, der mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird. Hebesätze liegen in Deutschland überwiegend zwischen 250 und 500 Prozent.
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird das 3,8-fache des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet, begrenzt auf die tatsächliche Gewerbesteuer. Bis zu einem Hebesatz von rund 400 Prozent bleibt die Belastung dadurch fast neutral. Kapitalgesellschaften haben diese Anrechnung nicht; bei ihnen wirkt die Gewerbesteuer in voller Höhe.
| Rechenweg | Formel |
|---|---|
| Bemessungsgrundlage | Basis = Gewerbeertrag − Freibetrag, abgerundet auf 100 Euro |
| Steuermessbetrag | Messbetrag = Basis × 3,5 ÷ 100 |
| Gewerbesteuer | Steuer = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 |
| Anrechnung | Anrechnung = Messbetrag × 3,8 |
| Belastungsquote | Quote = Steuer ÷ Gewerbeertrag × 100 |
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag eine Basis von 95.500 Euro, einen Messbetrag von 3.342,50 Euro und bei Hebesatz 400 Prozent 13.370 Euro Steuer.
Der 3,8-fache Messbetrag von 12.701,50 Euro wird auf die Einkommensteuer angerechnet. Es verbleibt eine Belastung von rund 669 Euro.
Bei gleichem Ertrag liegt der Messbetrag bei 4.200 Euro, die Steuer bei 16.800 Euro – ohne Anrechnungsmöglichkeit.
Ein Hebesatz von 250 statt 400 Prozent senkt die Steuer im Beispiel um rund 5.000 Euro pro Jahr.
Alle Gewerbebetriebe. Freie Berufe wie Ärzte, Anwälte, Architekten und Journalisten sind nicht gewerbesteuerpflichtig.
Nein. Der Freibetrag von 24.500 Euro steht nur Einzelunternehmen und Personengesellschaften zu.
Nein, seit 2008 nicht mehr. Sie mindert den steuerlichen Gewinn nicht.
Über die Gemeindeverwaltung oder die Erhebungen der statistischen Landesämter. Er wird jährlich in der Haushaltssatzung festgelegt.