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Gewerbesteuer berechnen und Standorte vergleichen

Die Gewerbesteuer ist die einzige Unternehmenssteuer, deren Höhe die Gemeinde bestimmt. Zwischen zwei Standorten liegen dadurch schnell mehrere Tausend Euro im Jahr – der Rechner macht die Differenz sichtbar.

Rechner

Gewerbesteuerrechner

Wie hoch ist die Gewerbesteuer am Standort?

Rechtsform

Komma oder Punkt sind beide möglich. Die Rechnung läuft direkt im Browser, es werden keine Eingaben übertragen.

Ergebnis

13.370 €

Gewerbesteuer bei 120.000 € Gewerbeertrag und Hebesatz 400 Prozent

(95.500 × 3,5 ÷ 100) × 400 ÷ 100 = 13.370 €

Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag
3.342,5 €
Effektive Belastung
11,14 % vom Gewinn
Monatliche Rücklage
1.114,17 €

So arbeitet der Rechner

Grundlage ist der Gewerbeertrag, also der Gewinn nach Hinzurechnungen und Kürzungen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen einen Freibetrag von 24.500 Euro ab, Kapitalgesellschaften nicht. Der verbleibende Betrag wird auf volle 100 Euro abgerundet.

Auf diese Bemessungsgrundlage wird die Steuermesszahl von 3,5 Prozent angewendet. Das Ergebnis ist der Steuermessbetrag, der mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird. Hebesätze liegen in Deutschland überwiegend zwischen 250 und 500 Prozent.

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird das 3,8-fache des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet, begrenzt auf die tatsächliche Gewerbesteuer. Bis zu einem Hebesatz von rund 400 Prozent bleibt die Belastung dadurch fast neutral. Kapitalgesellschaften haben diese Anrechnung nicht; bei ihnen wirkt die Gewerbesteuer in voller Höhe.

Die wichtigsten Kennzahlen

Gewerbeertrag
Gewinn nach Hinzurechnungen, etwa für Finanzierungsanteile in Mieten und Zinsen, und nach Kürzungen.
Freibetrag
24.500 Euro für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, keiner für Kapitalgesellschaften.
Steuermesszahl
Bundesweit einheitlich 3,5 Prozent der Bemessungsgrundlage.
Hebesatz
Von der Gemeinde festgelegt, meist zwischen 250 und 500 Prozent. Der eigentliche Standortfaktor.
Anrechnung
3,8-facher Messbetrag, angerechnet auf die Einkommensteuer der Beteiligten.

Formeln im Überblick

RechenwegFormel
BemessungsgrundlageBasis = Gewerbeertrag − Freibetrag, abgerundet auf 100 Euro
SteuermessbetragMessbetrag = Basis × 3,5 ÷ 100
GewerbesteuerSteuer = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100
AnrechnungAnrechnung = Messbetrag × 3,8
BelastungsquoteQuote = Steuer ÷ Gewerbeertrag × 100

Fälle aus dem Betrieb

Einzelunternehmen

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag eine Basis von 95.500 Euro, einen Messbetrag von 3.342,50 Euro und bei Hebesatz 400 Prozent 13.370 Euro Steuer.

Anrechnung wirkt

Der 3,8-fache Messbetrag von 12.701,50 Euro wird auf die Einkommensteuer angerechnet. Es verbleibt eine Belastung von rund 669 Euro.

GmbH ohne Freibetrag

Bei gleichem Ertrag liegt der Messbetrag bei 4.200 Euro, die Steuer bei 16.800 Euro – ohne Anrechnungsmöglichkeit.

Standortvergleich

Ein Hebesatz von 250 statt 400 Prozent senkt die Steuer im Beispiel um rund 5.000 Euro pro Jahr.

Häufige Fragen

Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

Alle Gewerbebetriebe. Freie Berufe wie Ärzte, Anwälte, Architekten und Journalisten sind nicht gewerbesteuerpflichtig.

Gilt der Freibetrag für eine GmbH?

Nein. Der Freibetrag von 24.500 Euro steht nur Einzelunternehmen und Personengesellschaften zu.

Ist die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abziehbar?

Nein, seit 2008 nicht mehr. Sie mindert den steuerlichen Gewinn nicht.

Wie finde ich den Hebesatz meiner Gemeinde?

Über die Gemeindeverwaltung oder die Erhebungen der statistischen Landesämter. Er wird jährlich in der Haushaltssatzung festgelegt.