Kalkulation im Handwerk
54.000 Euro Bruttolohn und 17.500 Euro Nebenkosten ergeben 71.500 Euro Personalkosten und einen Kostenfaktor von 1,32.
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Samstag, 24. Oktober 2026
Lohnnebenkosten sind mehr als die Arbeitgeberanteile: Sonderzahlungen, Altersvorsorge, Weiterbildung und Arbeitsplatz gehören dazu. Der Rechner weist die Quote aus, summiert die Personalkosten und verteilt sie auf die tatsächlich produktiven Stunden.
Rechner
Wie hoch ist der Nebenkostenanteil am Bruttolohn?
Komma oder Punkt sind beide möglich. Die Rechnung läuft direkt im Browser, es werden keine Eingaben übertragen.
Ergebnis
32,41 %
Lohnnebenkosten bezogen auf 54.000 € Jahresbruttolohn
(11.500 + 6.000) ÷ 54.000 = 32,41 %
Die Quote setzt alle Nebenkosten ins Verhältnis zum Bruttolohn. Der Rechner trennt gesetzliche von freiwilligen Posten, weil nur die erste Gruppe fest vorgegeben ist und die zweite in Verhandlungen und Budgetrunden gestaltbar bleibt.
Für die Kalkulation zählt nicht der Bruttolohn, sondern der Kostensatz je produktiver Stunde. Urlaub, Feiertage, Krankheit und Schulungen verkürzen die verrechenbare Zeit, die Kosten bleiben. Bei 2.080 bezahlten Stunden und 400 Ausfallstunden steigt der Satz um rund ein Viertel.
Ein häufiger Fehler in Angeboten ist die Quote auf der falschen Basis. Nebenkosten von 17.500 Euro auf 54.000 Euro Bruttolohn sind 32 Prozent Quote, aber nur 24 Prozent Anteil an den Gesamtkosten. Beide Zahlen erscheinen im Ergebnis, damit die Verwechslung auffällt.
| Rechenweg | Formel |
|---|---|
| Nebenkostenquote | Nebenkosten ÷ Bruttolohn |
| Personalkosten | Bruttolohn + Nebenkosten |
| Anteil am Gesamtaufwand | Nebenkosten ÷ Personalkosten |
| Kostenfaktor | Personalkosten ÷ Bruttolohn |
| Produktive Stunden | bezahlte Stunden − Ausfallstunden |
| Stundensatz | Personalkosten ÷ produktive Stunden |
54.000 Euro Bruttolohn und 17.500 Euro Nebenkosten ergeben 71.500 Euro Personalkosten und einen Kostenfaktor von 1,32.
Bei 1.680 produktiven Stunden kostet die Stunde rund 43 Euro. Gewinn und Gemeinkosten kommen darauf noch obendrauf.
Sinkt die Quote nur, weil Sonderzahlungen gestrichen wurden, verbessert sich die Kennzahl ohne echten Effizienzgewinn.
Fixe Arbeitsplatzkosten verteilen sich auf weniger Stunden, der Stundensatz einer Teilzeitstelle liegt deshalb oft höher.
Arbeitgeberanteile, Umlagen, Unfallversicherung, Sonderzahlungen, betriebliche Altersvorsorge, Weiterbildung sowie Arbeitsplatz- und Ausstattungskosten.
Die gesetzlichen Anteile liegen bei rund 21 bis 23 Prozent. Mit freiwilligen Leistungen sind 30 bis 45 Prozent üblich.
Dort werden die Beitragssätze aus dem Bruttolohn errechnet, hier tragen Sie die Kosten ein, die Ihre Buchhaltung tatsächlich ausweist.
Nein, Löhne sind nicht umsatzsteuerbar. Bei Fremdleistungen dagegen prüfen Sie Netto und Brutto mit dem MwSt-Rechner.