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Urlaubsrechner für Anspruch, Teilzeit und Abgeltung

Der Urlaubsanspruch richtet sich nach Beschäftigungsdauer und Arbeitstagen pro Woche, nicht nach Stunden. Der Rechner deckt die drei Fälle ab, die in der Personalpraxis am häufigsten vorkommen.

Rechner

Urlaubsrechner

Wie viel Urlaub steht bei Eintritt oder Austritt im Jahr zu?

Komma oder Punkt sind beide möglich. Die Rechnung läuft direkt im Browser, es werden keine Eingaben übertragen.

Ergebnis

17,5 Tage

Anspruch für 7 Beschäftigungsmonate bei 30 Urlaubstagen im Jahr

30 ÷ 12 × 7 = 17,5 Tage

Anspruch pro Monat
2,5 Tage
Gesetzlicher Mindestanspruch
20 Tage bei Fünftagewoche
Aufgerundet
18 Tage
Restanspruch im Jahr
12,5 Tage

So arbeitet der Rechner

Bei Ein- oder Austritt im laufenden Jahr wird der Anspruch anteilig gebildet: Jahresurlaub geteilt durch zwölf, multipliziert mit den Beschäftigungsmonaten. Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden nach dem Bundesurlaubsgesetz aufgerundet, wenn der Austritt in der zweiten Jahreshälfte liegt.

Teilzeit wird über die Arbeitstage pro Woche umgerechnet, nicht über die Stunden. Wer an drei Tagen arbeitet, erhält drei Fünftel des Vollzeitanspruchs. Bei 30 Tagen Vollzeiturlaub sind das 18 Tage – die Zahl freier Wochen bleibt damit gleich.

Für die Abgeltung wird das Urlaubsentgelt je Tag aus dem Monatsgehalt abgeleitet. Eine Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zulässig; im laufenden Verhältnis besteht Anspruch auf Freizeit, nicht auf Geld.

Die wichtigsten Kennzahlen

Gesetzlicher Mindesturlaub
24 Werktage bei Sechstagewoche, also 20 Tage bei Fünftagewoche. Tarif und Vertrag liegen häufig darüber.
Anteiliger Anspruch
Ein Zwölftel des Jahresurlaubs je Beschäftigungsmonat.
Teilzeitfaktor
Eigene Arbeitstage geteilt durch Vollzeitarbeitstage pro Woche.
Urlaubsentgelt
Fortgezahltes Entgelt je Urlaubstag, berechnet aus dem Durchschnittsverdienst.
Übertragung
Resturlaub verfällt zum Jahresende, sofern nicht bis 31. März übertragen und der Arbeitgeber auf den Verfall hingewiesen hat.

Formeln im Überblick

RechenwegFormel
Anteiliger AnspruchTage = Jahresurlaub ÷ 12 × Monate
TeilzeitTage = Jahresurlaub ÷ Vollzeittage × eigene Tage
Arbeitstage pro MonatTage = 13 × Wochentage ÷ 3
Urlaubsentgelt je TagEntgelt = Monatsgehalt × 3 ÷ (13 × Wochentage)
AbgeltungAbgeltung = Entgelt je Tag × offene Tage

Fälle aus dem Betrieb

Eintritt im Juni

Bei 30 Urlaubstagen und sieben Beschäftigungsmonaten entstehen 17,5 Tage Anspruch, aufgerundet 18.

Dreitagewoche

30 Vollzeittage ergeben bei drei Arbeitstagen pro Woche 18 Urlaubstage, also weiterhin sechs freie Wochen.

Austritt mit Restanspruch

Acht offene Tage bei 4.200 Euro Monatsgehalt und Fünftagewoche ergeben rund 1.550 Euro brutto Abgeltung.

Resturlaub steuern

Wer Urlaub bis ins Frühjahr schiebt, blockiert Planung und Rückstellungen. Eine Regelung zur Inanspruchnahme bis Jahresende entlastet beide Seiten.

Häufige Fragen

Zählt für Teilzeit die Stundenzahl?

Nein, die Arbeitstage pro Woche. Wer die gleiche Stundenzahl auf weniger Tage verteilt, hat rechnerisch weniger Urlaubstage bei gleicher freier Zeit.

Wann wird aufgerundet?

Nach dem Bundesurlaubsgesetz werden Bruchteile von mindestens einem halben Tag aufgerundet, wenn das Arbeitsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte endet.

Darf Urlaub ausgezahlt werden?

Nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im laufenden Verhältnis besteht Anspruch auf tatsächliche Freistellung.

Verfällt Resturlaub automatisch?

Nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig und nachweisbar auf den drohenden Verfall hingewiesen hat. Sonst bleibt der Anspruch bestehen.